Dachverband Schweizerischer
Patientenstellen

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Medienmitteilungen


Datenschutzverletzungen bald an der Tagesordnung?


Schluss mit der Jagd auf gute Risiken!
Der Risikoausgleich muss neu definiert werden!


Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 wurde auch der Risikoausgleich eingeführt, um zu verhindern, dass Krankenversicherungen mit vielen chronisch kranken Patientinnen und Patienten finanziell benachteiligt werden. Versicherer mit vorwiegend gesunder Kundschaft sollten in den Ausgleich einzahlen und damit Versicherer mit vorwiegend kranken Versicherten unterstützen.

Der Risikoausgleich wurde bis anhin nur anhand der Faktoren Alter und Frauenanteil errechnet. Das führte zur Risikoselektion einerseits und andererseits dazu, dass sich Krankenversicherungen um gesunde Versicherte bemühten, statt mittels Managed Care-Modellen kostengünstigere Behandlungen von chronisch kranken Menschen förderten.

Diese Rosinenpickerei, wie man das heutige Risikoselektionsverhalten auch nennen kann, muss mit zusätzlichen Faktoren zur Errechnung des Risikoausgleichs unterbunden werden. Wir fordern deshalb, die zusätzlichen Faktoren Spital- und Pflegeheim im Vorjahr und die Morbidität, die das Mass an Erkrankungen eines Kollektivs bezeichnet, ins Gesetz
aufzunehmen.

Die heutige Jagd auf gute Risiken ist eine Ressourcenverschwendung. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass so neue Konzepte zur integrierten Versorgung verhindert werden. Heute ist jede Versicherung finanziell benachteiligt, die gute Versicherungsprodukte beispielsweise für chronisch kranke Menschen anbietet. Erst mit einem wirksamen Risikoausgleich könnten die Versicherungen auch finanziell profitieren, wenn sie die schwierigsten Problemstellungen am effektivsten und kosteneffizientesten lösen. Und schliesslich wird mit einem verfeinerten Risikoausgleich den „Billigkassen“ die Lebensgrundlage entzogen und das ist dringend nötig!

Stellungnahme: Risikoausgleich

Information: Krankenversicherung 2008

 

Datenschutzverletzungen bald an der Tagesordnung?


Medizinische Daten von somatischen und psychiatrischen Patientinnen und Patienten gehören nicht in die Hände von administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenversicherungen. Der Beratungsalltag an den Patientenstellen zeigt, dass es trotzdem immer wieder zu gravierenden Datenschutzverletzungen mit schwerwiegenden Auswirkungen für die Betroffenen kommt. In letzter Zeit ist die Tendenz sogar zunehmend. Berufliche oder private Nachteile oder Verhinderung eines Abschlusses einer Zusatzversicherung sind die Folge. Datenschutzverletzungen sind für die betroffenen Personen besonders schwerwiegend, denn die Preisgabe von
geheimen Daten kann nicht rückgängig gemacht werden. Das Bundesamt für
Gesundheit hat den Handlungsbedarf längst erkannt, doch die Aufsichtspflicht wird nur zögerlich wahrgenommen. Das genügt nicht! Wir fordern dringend Taten. Das Bundesamt für Gesundheit ist in der Pflicht, Taten und Massnahmen umzusetzen, die verhindern, dass sensible Patientinnen- und Patientendaten unbefugten Sachbearbeiterinnen, Sachbearbeitern und Institutionen zugespielt werden.


Erika Ziltener, Präsidentin Dachverband Schweizerischer Patientenstellen DVSP

 

Vollständige Medienmitteilung

Flyer Datenschutz-Veranstaltung

 

DVSP hängt nicht am Pharmatropf!

Dachverband Schweizerischer Patientenstellen hängt nicht am Pharmatropf!

Die schweizerischen Patientenstellen hängen nicht am Tropf der harmaindustrie! Dies erklärt deren Dachverband (Dachverband Schweizerischer Patientenstellen DVSP) als Reaktion auf die gestrige Veröffentlichung der Sonntagszeitung über das Sponsoring von Patientenorganisationen durch die Pharmaindustrie, in welcher die Patientenstellen nicht erwähnt waren.

 

Vollständige Medienmitteilung

 

Komplementärmedizin


Bundesrat verpasst Chance für ein Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin


Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen nimmt die Ablehnung der Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ durch den Bundesrat konsterniert zur Kenntnis. Damit wird er einem breiten Volkswillen nicht gerecht und er verpasst die Chance für ein Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin.


Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen erachtet eine engere Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin als dringend notwendig. Auch die Stimmberechtigten sehen das so: Gemäss einer repräsentativen Demoscope-Befragung vom August 2006 fordern 79 Prozent aller stimmberechtigten Personen, dass Komplementärmedizin von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung wieder von der Grundversicherung vergütet werden soll. Schul- und Komplementärmedizin haben Vor- und Nachteile: Die Schulmedizin hat grosse Verdienste z.B. in der Behandlung schwerer akuter Erkrankungen und bei chirurgischen Eingriffen. Zwei Drittel der Patientinnen und Patienten leiden jedoch an chronischen Erkrankungen, bei deren Behandlung mit Komplementärmedizin gute Ergebnisse zu erzielen sind. Patientinnen und Patienten sollen diejenige Therapie wählen können, von der sie sich die besten Heilungsaussichten verspricht und die am wenigsten Nebenwirkungen erzeugt. Ausschlaggebend darf dabei nicht sein, ob es sich dabei um eine schul- oder komplementärmedizinische Therapie handelt. Der Antrag des Bundesrates schränkt die Therapiemöglichkeiten ein. Er negiert die guten Erfolge und die Kosten dämpfende Wirkung der Komplementärmedizin und die Behandlungszufriedenheit der Patientinnen und Patienten. Den Entscheid des Bundesrates lehnen wir ab. Wir setzen uns weiterhin konsequent für ein Miteinander der Schul- und Komplementärmedizin und die Wahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten ein.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Erika Ziltener, Präsidentin Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, Zürich
Tel.: 044 361 92 56 / N 079 705 14 30

Edith Graf-Litscher, Nationalrätin, Frauenfeld
Präsidentin Patientenstelle Ostschweiz Tel. 079 347 08 93



Behandlungsunterbruch und unbezahlbare Behandlungskosten! 

 

Wie das EDI heute bekannt gab, soll die Neuregelung der Krankenpflege-Leistungsverordnung per 01.01.07 in Kraft treten. Die heute geltenden Bestimmungen über die Abgeltung von psychotherapeutischen Behandlungen sollen auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft werden, mit dem Ziel, die Qualität und Angemessenheit der Therapien zu verbessern.

 

Zwar ist das Ziel notwendig und erstrebenswert, aber unrealistisch. Für den Prozess der Neuregelung war die Zeit zu kurz und die Haltung und Meinungen der verantwortlichen Kreise wurden zu wenig mit einbezogen. Die wichtigsten Aenderungen: Die Psychotherapie wird in einer Verordnung geregelt und das Entscheidungsrecht über die Durchführung wird auf die Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte verschoben. Unklar ist jedoch der Rekursweg.  

Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen begrüsst zwar die später als ursprüchlich geplante Inkraftsetzung, bezweifelt jedoch, dass in der kurzen Zeit die unabdingbaren Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden können.  

Bei in Kraftsetzung am 01.01.07 muss die Qualität der Beurteilung für die Kostengutsprachen der psychotherapeutischen Behandlungen gesichert sein. Qualität setzt ein effizientes und dem Datenschutz entsprechendes Meldeverfahren und eine fachkompetente Beurteilung der Kostengutsprachegesuche voraus. 

Die Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte müssen in der Lage sein, die Kostengutsprachegesuche innerhalb der gesetzten Frist kompetent zu bearbeiten. Die Beurteilungskriterien müssen qualitativ hochstehend und in Fachkreisen anerkannt und sie müssen transparent und überprüfbar sein. Verzögerungen können für die Patientinnen und Patienten zu fatalen Auswirkungen führen: Behandlungsunterbruch und unbezahlbare Behandlungskosten können die Folgen sein! 

Die Frist muss zur optimalen Planung des Meldeverfahrens seitens der behandelnden Aerztinnen und Aerzte und seitens der Versicherer genutzt werden.  

Die Neuregelung der psychotherapeutischen Behandlungen darf erst in Kraft gesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen wird die bis Ende 2010 dauernde Evaluationszeit kritisch verfolgen.  

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Erika Ziltener, Präsidentin, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, Zürich 079 705 14 30 

 

Nutzen und Nachteile der Früherkennung von Brustkrebs

Machen Röntgen-Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs Sinn

 

Nutzen und Nachteile der Früherkennung

Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren wird empfohlen, sich regelmässig alle zwei Jahre einer Röntgen-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs zu unterziehen. Die Stiftung für Konsumentenschutz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen haben gemeinsam die wichtigen Fragen und Antworten zum Nutzen sowie zu den Nachteilen und Risiken in einem Faktenblatt zum Screening zusammengestellt.

 

Ein Faktenblatt der Stiftung für Konsumentenschutz und des Dachverbands Schweizerischer Patientenstellen informiert die betroffenen Frauen über den Nutzen und die Nachteile und Risiken der Früherkennung. Die Krebsliga und Frauenärzte fordern Frauen zwischen 50 und 69 Jahren auf, sich alle zwei Jahre einem Screening zu unterziehen, das heisst einer Röntgen-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs. Oft werden Frauen äusserst einseitig und irreführend informiert, wie eine wissenschaftliche Umfrage gezeigt hat*.


Mammografie-Programme, deren Qualität einigermassen kontrolliert wird, kennen bis jetzt nur die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg und Jura. Der Verband Schweizerischer Patientenstellen sowie die SKS fordern Ärzte und Radiologen dringend  auf, dass sie auch bei der individuellen Früherkennung, die in der deutschen Schweiz verbreitet ist, die Richtlinien der EU endlich einhalten. Die ärztlichen Fachgesellschaften müssen dafür sorgen, dass die Qualität auch der individuellen Früherkennung dem EU-Standard entspricht. Dazu braucht es nicht zuerst flächendeckende Programme, wie sie die Krebsliga verlangt. Ohne Qualitätssicherung ist die Gefahr einer Falschdiagnose viel zu gross.
Nur wenn die Qualität der Röntgengeräte, der Interpretation der Röntgenbilder und auch der anschliessenden Behandlungen optimal ist, können gesunde Frauen, die sich alle zwei Jahre röntgen lassen, ihr Risiko, an Brustkrebs zu sterben, um 25 Prozent senken. Konkret heisst das, 2 von Tausend Frauen können im Laufe von 10 Jahren gerettet werden.
Doch was heisst das? Wie gross ist die Gefahr, dass eine fünfzigjährige Frau im Laufe der nächsten zehn Jahre an Brustkrebs erkrankt und stirbt? Wieviele Frauen müssen geröntgt, untersucht und operiert werden, um eine Frau vor dem Tod an Brustkrebs zu retten? Wieviele Frauen werden mit einem falschen Krebsverdacht konfrontiert? Stimmt es, dass die Früherkennung nur jede zehnte Frau mit Brustkrebs retten kann?
Das Faktenblatt beantwortet solche Fragen nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Informiert kann dann jede Frau selbständig entscheiden, ob sie am Früherkennungs-Programm teilnehmen und sich alle zwei Jahre röntgen lassen möchte.

 

Weitere Informationen:
Jacqueline Bachmann,
Geschäftsführerin SKS       031 370 24 20/079 326 32 92


Erika Ziltener,
Präsidentin Patientenstellen DVSP   044 361 92 56/079 705 14 30

 



* Gianfranco Domenighetti et. al: «Women’s perception of the benefits of mammography screening: population based survey in four countries», International Journal of Epidemiology 2003;32:816–821

 

Aufwertung der Hausarztmedizin – dringend notwendig!

Aufwertung des Hausarztmedizin - dringend notwendig!

 

Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP) unterstützt die Aktionen zur Stärkung der Hausarztmedizin vollumfänglich. Sie ist im Sinne der Patientinnen und Patienten. Deshalb fordern wir die Stärkung der Hausarztmedizin auf allen Ebenen:


Mit Bekenntnis zur Ganzheit:
Die Hausarztmedizin geht vom ganzheitlichen Ansatz aus, in dem die Patientin oder der Patient im Zentru steht. Die Hausärztin oder der Hausarzt nimmt den Menschen wahr in seiner Ganzheit, verknüpft mit seinem sozialen Umfeld und all seinen Umweltbedingungen und bezieht ihn in die Behandlung mit ein.


Mit besseren Rahmenbedingungen: Dem Trend direkt ins Spital zugehen oder den Spezialisten zu konsultieren muss entgegengewirkt werden. Statt Polikliniken oder der stiefväterlichen Behandlung der Hausarztmedizin muss diese attraktiver gestaltet werden - auch von der Standesorganisation!


Mit neuen Praxismodellen: Teilzeit- und Teamarbeit sollen möglich sein. Die Einzelpraxis ist u.E. ein Auslaufmodell. Auch aus Sicht der Qualität ist Teamarbeit mit Qualitätszirkel, wie sie heute bereits vielerorts gelebt werden, notwendig.


Mit neuen Ausbildungsrichtlinien:
Eine Aerztin lernt die Krankheiten, die sie in der Praxis antreffen wird, in einem Universitätsspital kaum kennen. Zur Erwerbung des FMH sollte ein Teil der Assistenzzeit statt in einem Spital in einer Praxis stattfinden.


Mit finanzieller Besserstellung:
Es braucht eine adäquate finanzielle Abgeltung der Hausarzttätigkeit. Das Gespräch und die psychosoziale Betreuung, die glücklicherweise wieder an Bedeutung gewinnen, müssen angemessen abgegolten werden.


Mit Forschungstätigkeit: Es muss vermehrt geforscht werden, um beispielsweise optimale Behandlungen und Dosierungen bei Medikationen (beispielsweise Antibiotika) zu gewährleisten. Aber auch um medizinische Richtlinien auf ihre Wirksamkeit in der Praxis zu überprüfen.


Mit Lehrstühlen an den Universitäten:
Es braucht – wie in Basel - Lehrstühle für Hausarztmedizin an den Universitäten. Die «Einheit für Hausarztmedizin» in Zürich muss in ein Institut mit Professur für Hausarztmedizin umgewandelt werden.


Mit Visionen: Es gibt auch andere Modelle (Niederlande): Eine Region mit einer bestimmten Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner wird definiert und einer bestimmten Anzahl zugeteilt. Diese erhalten pro Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern – gesund oder krank - einen bestimmten Betrag im Sinne eines Betreuungs- und Leistungsanteils.


Erika Ziltener, Präsidentin DVSP, Natel: 079 705 14 30

 

Autopsien als Qualitätsinstrument

Autopsien als Qualitätsinstrument

 

Die Autopsie ist eine unerlässliche und unersetzbare Methode der Qualitätskontrolle: 85% der diagnostischen Fehler können nur mittels Autopsie erkannt werden. Dieses Resultat der Studie, die das Universitätsspital Zürich im Mai 2005 publizierte, bestätigt die Autopsie als einfache und gleichzeitig Erfolg versprechende Massnahme zur Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen. Autopsien sind jedoch nicht nur für die Diagnostik wichtig, sondern auch für die Lehre. Der Lerneffekt für Studentinnen und Studenten, die ein krankes Organ mit eigenen Augen gesehen haben und nicht nur aus Lehrbüchern kennen, ist unvergleichbar viel grösser.


Laut Presseberichten nimmt die Zahl derjenigen Personen, die in eine Autopsie einwilligen, seit dem Jahr 1997 stetig ab. Dieser Trend wurde zwar mit dem Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, das im Jahr 2005 in Kraft gesetzt wurde, bzw. mit der Zustimmungslösung nicht verstärkt, leider aber auch nicht gestoppt bzw. korrigiert.
Die Qualitätssicherung ist einer der wichtigsten Bereiche in der Medizin. Die Autopsie ist ein bedeutendes Qualitätssicherungsinstrument, so dass sichergestellt werden muss, dass diese in ausreichender Anzahl durchgeführt werden können.
Als Kantonsrätin im Kanton Zürich hat deshalb Erika Ziltener, Präsidentin des Dachverbandes Schweizerischer Patientenstellen, einen politischen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht (Anfrage 50/2006 Sinkende Anzahl Autopsien).

 

Weitere Informationen:
Erika Ziltener, Natel: 079 705 14 30

 

10. Februar 2006

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren

Das Bulletin Nr. 43 der Patientenstellen ist erschienen:

 

Aus dem Inhalt:

  1. Bericht und Forderungen zur Hausarztmedizin

Die Hausarztmedizin basiert auf der ganzheitlichen Sichtweise. Sie erfasst den Menschen in seinem psychosozialen Beziehungsnetz und seinen Umweltbedingungen. Aus diesem Grund setzt sich die Patientenstelle seit einiger Zeit für die Stärkung der Hausarztmedizin ein. Damit diese gestärkt werden kann, braucht es veränderte Rahmenbedingungen. Unsere entsprechenden Forderungen sind im Bulletin formuliert.

  1. Qualitätssicherung bei Mammographie-Screening

Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Sicherung und Kontrolle der Qualität der Leistungen. Ein entsprechender Vorstoss im Zürcher Kantonsrat soll für die
dringend notwendige Qualitätssicherung und Kontrolle bei Mammographien führen. Der Vorstoss im Wortlaut kann im Bulletin nachgelesen werden.

  1. Patientenverfügung

Seit einiger Zeit setzen sich viel mehr Menschen zunehmend mit dem Thema Lebensqualität auseinander. Diesen Schluss lässt uns die Anzahl Bestellungen von Patientenverfügungen ziehen. Denn die Auseinandersetzung findet meist rund um das Ausfüllen einer Patientenverfügung statt. Wichtige Gedanken zur Verfügung sind im Bulletin nachzulesen.

 

Weiter können Sie Aktualitäten, Fragestellungen und Probleme aus dem Alltag der Patientenstellen nachlesen.

 

Für weitere Informationen:
Erika Ziltener
Präsidentin Verein Patientenstelle Zürich und Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, N. 079 705 14 30